Der Elternbeirat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das als Bindeglied zwischen
Eltern und Schule wirkt. Er hat beratende Funktion für alle schulischen Angelegenheiten,
insbesondere bei folgenden Aufgaben:
. Wahrung der Interessen der Elternschaft
. Bündelung der Wünsche und Vorschläge der Eltern und Weiterleitung an die Schulleitung
. Teilnahme an den Beratungen der Schulkonferenz
Gemäß Art. 66 Abs. 1 BayEUG, dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen, ist je 50 Schülerinnen und Schüler an der Staatlichen
Wirtschaftsschule Memmingen jeweils ein Mitglied in den Elternbeirat zu wählen.
Allgemein besteht der Elternbeirat aus mindestens 5 und maximal 12 Mitgliedern.
Die Mitgliedschaft dauert in der Regel zwei Jahre. Diese kann vorzeitig durch
Ausscheiden des Kindes aus der Schule bzw. der Niederlegung des Ehrenamts enden.