Prüfungen/Berufsabschluss
Zwischenprüfung der Industrie- und Handelskammer:
Die Auszubildenden nehmen an der Zwischenprüfung der Industrie- und Handelskammer teil; sie findet in der Regel ein Jahr nach Ausbildungsbeginn statt. Die Aufgaben sind programmiert; die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung!
Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer:
Prüfungsfach | Form | Dauer | Gewicht | Mindestanforderungen |
Bankwirtschaft · Kontoführung/ · Geld- und · Kreditgeschäft | schriftlich | 150 Minuten | doppelt | in drei der vier |
Rechnungswesen | schriftlich | 60 Minuten | einfach | |
Wirtschafs- und · arbeits- und sozial- · Personalwesen und · Wirtschaftsordnung/ | schriftlich | 60 Minuten | einfach | |
Kundenberatung simuliertes Beratungs- | mündlich | 10 Minuten | doppelt |
Die Berufsausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die Prüflinge erhalten unmittelbar nach der mündlichen Abschlussprüfung vom Prüfungsvorsitzenden eine schriftliche Bestätigung über das Bestehen der Prüfung. Das offizielle Prüfungsergebnis mit den einzelnen Noten teilt die Industrie- und Handelskammer zu einem späteren Zeitpunkt im IHK-Abschlusszeugnis mit!
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Die Auszubildenden erhalten bei der Abschlussfeier der Berufsschule das BS-Abschlusszeugnis. Es enthält die Noten in sämtlichen Unterrichtsfächern (vgl. Stundentafel; dabei werden Noten der Fächer, die in der 11. Klasse abgeschlossen wurden, ins Abschlusszeugnis übernommen) sowie eine Durchschnittsnote.